Dr. Dr. h. c. Klaus Theo Schröder
Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist seit dem 1. Januar 2011 Herr Dr. Dr. h. c. Klaus Theo Schröder.
Herr Dr. Schröder ist ein ausgewiesener Gesundheitsexperte. Er verfügt über fast 25 Jahre Erfahrung in der Gesundheits- und Sozialpolitik. Von 1994 bis 1999 war er als Staatssekretär im Freistaat Thüringen beschäftigt, danach arbeitete er in gleicher Funktion für den Senat von Berlin, bevor er von Anfang 2001 bis Ende 2009 als beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit tätig war.
Nach über drei erfolgreichen Jahren hat der bisherige Ombudsmann, Herr Dr. Helmut Müller, früherer Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, seine Tätigkeit aus Altersgründen beendet und das Amt an Herrn Dr. Schröder übergeben.
Das Bundesministerium der Justiz hat den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung als Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen anerkannt.
Die Ausübung der Ombudsmanntätigkeit erfolgt unabhängig und ohne Weisungen sowie für die Beteiligten kostenlos.
Der Ombudsmann verfügt über die für die Ausübung des Amtes erforderliche Befähigung und über Erfahrungen im Bereich der privaten Krankenversicherung sowie im Gesundheitswesen. Er darf nicht in der Krankenversicherungs- oder Versicherungsvermittlungs- bzw. Versicherungsberaterbranche oder in einem Beruf, der die Erbringung von Leistungen im Gesundheitswesen zum Gegenstand hat, arbeiten oder dort irgendeine Stellung bekleiden.
Vor diesem Hintergrund ist die Neutralität des Ombudsmanns gewährleistet.
Der Ombudsmann hat bei seinen Entscheidungen Recht und Gesetz zu beachten. Unabhängig davon kann er jederzeit Vorschläge für eine gütliche Einigung unterbreiten.
Bei seiner Arbeit wird der Ombudsmann durch derzeit sieben Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt und vier Mitarbeitern im Sekretariat unterstützt.
Die Amtszeit des Ombudsmanns beträgt drei Jahre und kann zweimal verlängert werden. Eine Kündigung kann nur aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Amtsausübung, erfolgen.
Selbstverständlich kann als Ombudsmann auch eine Frau berufen werden.