Beschwerde einreichen

 

Möchten Sie eine Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung einreichen? Dann habe Sie die folgenden Möglichkeiten:

 

 

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie das Beschwerdeverfahren als Vertreter (Familienangehöriger, Rechtsanwalt, Versicherungsvermittler, etc.) für eine versicherte Person durchführen, eine unterschriebene Vollmacht benötigen. Hier können Sie einen Vordruck für eine Vollmacht herunter laden:

 

 

Im Rahmen des Ombudsmann- Verfahrens kann es notwendig werden, Gesundheitsdaten, etwa ärztliche oder psychologische Gutachten und Stellungnahmen einzusehen. Wir benötigen daher zur Durchführung eines Beschwerdeverfahrens eine Erklärung, mit der Sie Ihren Versicherer, Ihren Versicherungsvermittler oder -berater bzw. Ihre behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Für den Fall, dass Sie für Ihre Eingabe die Online-Beschwerde bzw. das Beschwerdeformular (PDF | 30 KB) nutzen, ist es nicht erforderlich, eine gesonderte Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben. Nur für den Fall, dass Sie uns anderweitig kontaktieren möchten, bitten wir Sie, die folgende Erklärung auszudrucken und zu unterschreiben:

 

 

 

Sollten sie nicht über einen Acrobat Reader verfügen, können Sie diesen hier kostenlos downloaden: Zum Download hier klicken.