Der Ombudsmann hat eine Vielzahl von Fragestellungen aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung zu bearbeiten. Einige Themenbereiche, in denen Meinungsverschiedenheiten auftreten, sollen hier beispielhaft angesprochen werden.
Ein Teil der Beschwerden, die den Ombudsmann erreichen, betreffen Beitragsanpassungen in den Tarifen der Versicherten. Sie möchten in diesen Fällen gerne vom Ombudsmann wissen, ob die Prämienerhöhung rechtlich korrekt ist und bitten ihn, dass er etwas dagegen tut. Die Beitragskalkulation erfolgt jedoch auf der Grundlage einer amtlichen Kalkulationsverordnung und wird von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt. Der Ombudsmann kann die Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen daher nur formal überprüfen. Er holt aber weitere Informationen zur Möglichkeit der Beitragssenkung, etwa durch einen Tarifwechsel, ein.
Streitigkeiten entstehen auch im Bereich der Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlungen. Welche Kosten erstattungsfähig sind, ist aus dem Versicherungsvertrag ablesbar. Der Versicherungsschutz umfasst nur medizinisch notwendige stationäre Krankenhausaufenthalte. Kur-, Rehabilitations- und Sanatoriumsaufenthalte sind regelmäßig nicht im Versicherungsschutz enthalten. Ein Großteil der Kliniken bietet beide Behandlungsmöglichkeiten an. Sie werden „gemischte Krankenanstalten“ genannt. Hier rät der Ombudsmann den Versicherten, eine schriftliche Leistungszusage vom Krankenversicherer einzuholen, bevor sie sich in einem solchen Haus in Behandlung begeben. Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz. Nur in Ausnahmefällen kann hier noch eine gütliche Einigung erreicht werden. Nützliche Informationen zum Thema stationäre Heilbehandlung finden sie unter: www.derprivatpatient.de.