Die Versicherer möchten ihren Kunden mit der Institution des Ombudsmanns die Möglichkeit bieten, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich ohne ein Gerichtsverfahren zu schlichten.
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung veröffentlicht jedes Jahr im Frühjahr einen Tätigkeitsbericht, in dem er über seine Arbeit des vergangenen Jahres informiert. Sie können aus dem Tätigkeitsbericht erfahren, wie viele schriftliche Eingaben den Ombudsmann im jeweiligen Berichtszeitraum erreicht haben, mit welchen Themen sich Versicherungsnehmer an den Ombudsmann gewandt haben und welche Schlichtungserfolge erzielt wurden.
Im Rahmen unserer Schlichtungstätigkeit erhalten wir einen umfassenden Überblick über Fragen zur Privaten Krankenversicherung, die Versicherte bewegen. Hier möchten wir einzelne Schlichtungsthemen aufgreifen und über aktuelle Rechtsprechung berichten.