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Aufgaben und Zweck

Die Versicherer bieten ihren Kunden mit der Institution des Ombudsmanns die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich ohne ein Gerichtsverfahren zu schlichten.

Aufgabe des Ombudsmann ist die außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten der Versicherten mit den Krankenversicherungs- unternehmen sowie Versicherungsvermittlern und Versicherungs- beratern. Der Ombudsmann soll in jedem Stadium des Verfahrens zwischen den Beteiligten vermitteln und möglichst eine Versöhnung erreichen.

Der Ombudsmann kann auch auf Antrag eines Unternehmens tätig werden, wenn der Versicherungsnehmer dem zugestimmt hat.

Für die Einschätzung durch den Ombudsmann sind der Inhalt des Versicherungsvertrages, das Gesetzesrecht und die dazu ergangene Rechtsprechung maßgeblich.

Der Ombudsmann ist Mitglied im sogenannten FIN-NET, ein grenzüberschreitendes außergerichtliches Beschwerdenetzwerk der Europäischen Kommission in Finanzdienstangelegenheiten. Das FIN-NET kann bei Beschwerden gegen europäische Versicherer eingeschaltet werden, die nicht Mitglied im Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und ebenfalls dem FIN-NET angeschlossen sind.